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Aktuelle Seite: Start / Immobiliensuche ➔ Aufgaben Makler

Immobiliensuche ➔ Aufgaben Makler

Die Aufgaben des Immobilienmaklers beim Hauskauf

Die Hauptaufgabe des Maklers liegt darin, eine Zusammenführung der beiden Parteien, Verkäufer und Käufer, herbeizuführen, indem er dem Käufer die Immobilie anbietet (Nachweis) oder indem er zwischen den beiden Parteien vermitteln, indem er versucht auf beide Einfluss zu nehmen, damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Darüber hinaus bietet er noch folgende Dienstleistungen an:

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Für Verkäufer sollte der Makler folgende Leistungen erbringen:

  • Die Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises
  • Durchführung der Werbemaßnahmen für den Hausverkauf (Zeitungsinserate, Internetportale, Werbebanner)
  • Erstellung eines professionellen und werbewirksamen Verkaufsexposés
  • Die Vereinbarung für Besichtigungstermine mit Interessenten
  • Die Vermittlung bei der Verkaufsverhandlung
  • Bonitätsprüfung des Käufers
  • Die Vorbereitung des Notarvertrages

Für den Käufer sollte der Makler wünschenswerterweise den folgenden Service leisten:

  • Aktive Suche nach einer geeigneten Immobilie
  • Tipps und Beratung für die Finanzierung (Finanzierungsvergleich)
  • Die Vermittlung bei der Kaufverhandlung und Vorbereitung des Notarvertrages

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Wann muss ich eine Provision an den Immobilienmakler zahlen?

Sie müssen dann eine Provision an den Makler bezahlen, wenn er Ihnen eine Immobilie entweder nachgewiesen oder vermittelt hat.

Der Nachweis

Der Immobilienmakler erbringt einen Nachweis, wenn er Ihnen etwas bekannt macht, was Sie vorher nicht gewusst haben. Schon durch die Zusendung eines Exposés oder die Mitteilung, dass sich die Preisvorstellung geändert hat, kommt ein Nachweis zustande.

Die Vermittlung

Der Immobilienmakler leistet dann eine Vermittlung, wenn er während einer Verkaufsverhandlung erfolgreich versucht, die Interessen von Käufer und Verkäufer unter einen Hut zu bringen.

Erst wenn es zu einem Abschluss in Form eines notariellen Kaufvertrages kommt, hat der Makler das Recht vom Käufer bzw. Verkäufer Provision zu fordern. Kommt es nicht dazu, darf der Makler auch keine Aufwandsentschädigung (für Werbung, Exposéversand, Besichtigungstermine und Beratungszeit) berechnen.

Haben Sie schon einen Termin zur Immobilienbesichtigung, dann wird dieses Thema Sie sicherlich auch interessieren ➔ Was ist bei der Hausbesichtigung zu beachten?

Aufgaben Immobilienmakler Hauskauf– Kauf mit Makler – Kauf ohne Makler – Kosten Makler – Provision, Courtage – Vermittlung Immobilie

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