Notarkosten beim Hauskauf / Immobilienkauf
Im Notarvertrag herrscht Gestaltungsfreiheit, das bedeutet: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche Kosten und Gebühren der Käufer und welche der Verkäufer zu tragen hat. Deshalb sollten Sie sich über die Verteilung der Kosten und Gebühren schon vor dem Notartermin einig sein.
Die Notarkosten können Sie zwar nicht runterhandeln, aber vielleicht ja den Verkaufspreis der Immobilie. Wie? Beauftragen Sie einen Gutachter!
Wie hoch sind die Notargebühren beim Immobilienerwerb?
Die Kosten belaufen sich auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten.
In den Notarkosten sind die folgenden Leistungen enthalten:
- Entwurf des Kaufvertrages und die Zusendung
- Terminvereinbarung des Kaufvertrags
- Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
- Das Einholen aller behördlicher Genehmigungen
- Kontrolle bzw. die Löschung der Grundschuld des Immobilienverkäufers
- Die Eintragung einer Auflassungsvermerkung
- Weitergabe an das Grundbuchamt
Das Thema Immobilienkauf bereitet Ihnen immer noch Kopfschmerzen. Sie fühlen sich unsicher, was den Marktwert anbelangt und auch den Zustand wissen Sie nicht richtig einzuschätzen. Vielleicht ist es doch keine so dumme Idee einen Gutachter vor dem Kauf einzuschalten ➔ Hier finden Sie Informationen worauf Sie bei der Suche nach einem Gutachter achten sollten
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