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Aktuelle Seite: Start / Das Grundbuch ➔ Hauskauf

Das Grundbuch ➔ Hauskauf

Informationen rund um das Grundbuch

Grundbuchauszug – Aufteilung & Inhalt

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register zur Sicherung des Grundstücksverkehrs und des Realkredits. Es ist ein Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffende Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben. Um diesen Anspruch zu genügen, gelten für das Grundbuch besonders strenge Formvorschriften. Das materielle Grundbuchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das formelle Grundbuchrecht in der Grundbuchverordnung (GBO) und in der zur GBO ergangenen Durchführungsverordnung, der Grundbuchverfügung (GBV), enthalten.

grundbuch hauskauf abteilungen eintragungen

Seit 1998 bieten wir unsere Hilfe zum Hauskauf / Immobilienkauf an. 20 Jahre Berufserfahrung & zahlreiche positive Bewertungen. Gutachter Hauskauf der sich lohnt.

Das Grundbuch ist wie folgt aufgebaut:

  • Die Aufschrift (Titel- oder Deckblatt)

Sie enthält die Bezeichnung des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks, die Nummer des Grundbuchblattes und ggf. die Bandnummer sowie Hinweise auf Sonderformen des Grundbuches wie Erbbaugrundbuch, Wohnungsgrundbuch, Gebäudegrundbuch u.a.

  • Das Bestandsverzeichnis

Hierin werden die laufenden Nummern des Grundstücks und die Angaben des Liegenschaftskatasters als amtliche Verzeichnisse der Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Nummer des Liegenschaftsbuchs, Wirtschaftsart, Lage, Größe sowie Rechte) die dem Eigentümer des Grundstücks zustehen, Miteigentumsanteile und eintretende Bestandsveränderungen eingetragen.

  • Die erste Abteilung

Sie enthält die Angaben über den/die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse. Eintragungen werden durch rechtsgeschäftlichen Erwerb, durch Erwerb Kraft Gesetz oder durch Berichtigung in Fällen der Unrichtigkeit des Grundbuchs veranlasst.

  • Die zweite Abteilung

Sie enthält alle Belastungen eines Grundstücks oder Grundstückanteils mit Ausnahme der Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Das sind namentlich die Grunddienstbarkeiten, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, das Vorkaufsrecht, der Nießbrauch, das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, die Reallast, das Erbbaurecht, das Gebäudeeigentum und Vormerkungen und Widersprüche zu den vorgenannten Belastungen sowie Verfügungsbeschränkungen (z.B. Konkurs-, Umlegungs-, Enteignungsvermerk).

  • Die dritte Abteilung

Hierin werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sowie die sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.

Sie haben die Objektunterlagen gesichtet und die Kaufverhandlungen verliefen erfolgreich. Jetzt muss alles noch unter Dach und Fach gebracht werden ➔ Hier finden Sie Informationen rund um den Kaufvertrag

Grundbuchauszug Hauskauf – Abteilungen Grundbuch – Grundstücksgröße – Eigentümer – Flurstück – Amtsgericht – Grundbuchamt

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